Die Anerkennung der Farbenschlages erfolgt zum Beginn des Zuchtjahres 2025 (01.10.2024).
Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind in den genannten Farbenschlägen weiterhin bis zum 30. September 2024 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.
Die Musterbeschreibung der Zwergwidder (ZwW) sallanderfarbig wurde zum Download bereitgestellt. Es gelten die Bestimmungen der AAB zur Ausstellung und Bewertung von Neuzüchtungen.
Die Musterbeschreibung der Zwerg-Satin (ZwSa) sallanderfarbig wurde zum Download bereitgestellt. Es gelten die Bestimmungen der AAB zur Ausstellung und Bewertung von Neuzüchtungen.
Die Standardfachkommission