Tätowieren im Jahr der Anerkennung
Züchter mit Genehmigung tätowieren im Jahr der Anerkennung noch mit dem Zusatz N. Züchter, die mit der Rasse bzw. Farbenschlag nach Veröffentlichung der Anerkennung neu beginnen, benötigen keine Genehmigung und können die Tiere ohne „N“ tätowieren. Das Merkblatt für Neuzüchtungen wird entsprechend ergänzt.
Anträge zur Züchtung einer noch nicht zugelassen Neuzüchtung
Die Anträge zur Züchtung einer noch nicht zugelassenen Neuzüchtung sind zukünftig von den Antragstellern parallel an den Redaktionsleiter der Standard-Fachkommission und zur Prüfung und Stellungnahme an den betreffenden Landesverband einzureichen. Das Merkblatt für Neuzüchtungen wird entsprechend ergänzt.
Aktueller Versionsstand der Rassebeschreibungen:
06-2024
Aktuelle Hinweise über Änderungen:
Derzeit liegen der keine Hinweise zu den Rassebeschreibungen der Neuzüchtungen von der Standardfachkommission vor.
Die Standardfachkommission
Hinweis zur Kennzeichnung:
Ab dem Zuchtjahr 2024 ist das N oder K nach dem Vereinskennzeichen (z.B. B248N) zu kennzeichnen. Erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit.
Hinweis zur Präsentation von Neuzüchtungen und Nachzuchten (gemäß §12 AAB)
Neuzüchtungen und Nachzuchten dürfen auf Ausstellungen ohne Bewertung vorgestellt werden, wenn der Landesverband hierfür eine Genehmigung erteilt hat.