Neuzüchtungen (Abteilung IX)


1. Anerkennung neuer Rassen und Farbenschläge

 

Nachdem die Voraussetzungen für eine Anerkennung nachgewiesen werden konnten, werden nachfolgend aufgelistete Farbenschläge anerkannt:

a) Mecklenburger Schecken havannafarbig-weiß

b) Farbenzwerge gepardfarbig schwarz-gelb-weiß

c) Klein-Rexe weiß Blauaugen

d) Zwergwidder-Satin siamesenfarbig gelb

 

Die Anerkennung der vorgenannten Farbenschläge erfolgt zum Beginn des Zuchtjahres 2026 (01.10.2025).  

Hinweis: Züchter mit Genehmigung tätowieren im Jahr der Anerkennung noch mit dem Zusatz N. Züchter, die mit der Rasse bzw. Farbenschlag nach Veröffentlichung der Anerkennung neu beginnen, benötigen keine Genehmigung und können die Tiere ohne „N“ tätowieren. Für folgende Rassen bzw. Farbenschläge muss die entsprechende Zuchtzahl bei der Datenerhebung (TGRDEU) abgewartet werden, ob eine Anerkennung erfolgen kann:

 

- Zwergwidder-Rexe weiß BlA bzw. blau 

 

Zulassung neuer Neuzüchtungen bzw. Nachzüchtungen Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen:

- Otter Rexe schwarz

- Sallander Rexe

- Zwerg-Rexe sallanderfarbig

 

Betroffene Landesverbände, denen entsprechende Züchtungsanträge vorliegen, können nun eine Zuchtgenehmigung erteilen und erhalten in Kürze von der Standardfachkommission des ZDRK eine passende Registrierungsbestätigung. Für die Klein-Rexe rhönfarbig lagen genügend Anträge für eine Zulassung vor. Die angeforderten Kautionen sind noch nicht vollständig eingegangen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Zulassung erfolgen kann. Sollten diese bis zu unserer nächsten Sitzung in Oberhof eingehen, erfolgt eine Zulassung. Andernfalls kann keine Zulassung erfolgen und die bereits eingezahlten Kautionen werden zurück überwiesen.


Anträge zur Züchtung einer noch nicht zugelassen Neuzüchtung

Die Anträge zur Züchtung einer noch nicht zugelassenen Neuzüchtung sind zukünftig von den Antragstellern parallel an den Redaktionsleiter der Standard-Fachkommission und zur Prüfung und Stellungnahme an den betreffenden Landesverband einzureichen. Das Merkblatt für Neuzüchtungen wird entsprechend ergänzt.


Aktueller Versionsstand der Rassebeschreibungen:

06-2024

 

Aktuelle Hinweise über Änderungen:

Derzeit liegen der keine Hinweise zu den Rassebeschreibungen der Neuzüchtungen von der Standardfachkommission vor.

Ansprechpartner:

Die Standardfachkommission



Tabelle wird aktuell überarbeitet !


Hinweis zur Kennzeichnung:

Ab dem Zuchtjahr 2024 ist das N oder K nach dem Vereinskennzeichen (z.B. B248N) zu kennzeichnen. Erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit.

Hinweis zur Präsentation von Neuzüchtungen und Nachzuchten (gemäß §12 AAB)

Neuzüchtungen und Nachzuchten dürfen auf Ausstellungen ohne Bewertung vorgestellt werden, wenn der Landesverband hierfür eine Genehmigung erteilt hat.


Download
Aktualisierung Stand: 06/ 2024
aktualisiertes Merkblatt für Neuzüchtungen und Nachzuchten 06/2024
Merkblatt Neu- und Nachzuchten im ZDRK
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